Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Beratungs-, Strategie-, Design-, Marketing-, Website- und Kommunikationsleistungen von IMIGRA. Stand: 11. Mai 2026.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von IMIGRA gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Leistungen

IMIGRA erbringt Beratungs-, Analyse-, Strategie-, Kommunikations-, Design-, Content-, Website-, Recruiting- und Marketingdienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Projektplan oder schriftlicher Vereinbarung.

3. Vertragsschluss

Angebote von IMIGRA sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung, Zahlung einer vereinbarten Anzahlung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien, Freigaben, rechtlichen Pflichtangaben, Logos, Bilder, Texte und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können Zeitpläne und Kosten verändern.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind 50 % der Auftragssumme bei Beauftragung und 50 % vor Übergabe finaler Nutzungsdaten oder Veröffentlichung fällig. Bei kleineren Projekten kann vollständige Vorkasse vereinbart werden.

6. Änderungen und Zusatzleistungen

Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, zusätzliche Korrekturschleifen, neue Anforderungen, nachträgliche Strukturänderungen oder weitere Varianten werden gesondert berechnet. IMIGRA weist nach Möglichkeit vorab auf relevante Mehrkosten hin.

7. Abnahme

Werkleistungen sind nach Bereitstellung zur Prüfung innerhalb von sieben Werktagen abzunehmen oder mit konkreten Mängeln zu beanstanden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung und wird das Arbeitsergebnis genutzt oder veröffentlicht, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Nutzungsrechte an finalen Arbeitsergebnissen nach vollständiger Zahlung. Nicht ausgewählte Entwürfe, interne Konzepte, Arbeitsdateien, Methoden, Templates, Prompts und Vorstufen bleiben, sofern nicht anders vereinbart, bei IMIGRA.

9. Rechte Dritter und Inhalte des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Für rechtliche Zulässigkeit, Pflichtangaben, branchenspezifische Informationspflichten, steuerliche Angaben und Produktangaben bleibt der Auftraggeber verantwortlich, sofern IMIGRA nicht ausdrücklich mit einer gesonderten Prüfung beauftragt wurde.

10. Rechtliche Prüfung

IMIGRA erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtstexte, Impressum, Datenschutzinformationen, AGB, Pflichtangaben, Werbeaussagen und branchenspezifische Vorgaben sind vor Veröffentlichung durch fachkundige Stellen zu prüfen, sofern keine anwaltliche Erstellung gesondert beauftragt wurde.

11. Termine

Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, höhere Gewalt, technische Störungen oder nachträgliche Änderungswünsche verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

12. Haftung

IMIGRA haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für wirtschaftliche Erwartungen, Rankings, Reichweiten, Bewerberzahlen oder Umsatzerfolge wird nicht übernommen, sofern kein konkreter Erfolg ausdrücklich garantiert wurde.

13. Referenznennung

IMIGRA darf abgeschlossene Projekte nach Veröffentlichung als Referenz nennen und Arbeitsergebnisse in Portfolio, Präsentationen oder Website zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht oder Vertraulichkeit vereinbart wurde.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentliche Projektinformationen vertraulich.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von IMIGRA. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.